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Doppelte Staatsbürgerschaft Neuseeland

Wir stehen Ihnen mit unserer Expertise und Services zum neuseeländischen, deutschen und österreichischen Staatsangehörigkeitsrecht zur Seite.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Doppelte Staatsbürgerschaft

 

 


Das Staatsangehörigkeitsgesetzt (StAG) ist überarbeitet worden.

Demnach bräuchten Sie dann keine Beibehaltungsgenehmigung mehr, wenn Sie eine weitere Staatsbürgerschaft zur deutschen Staatsangehörigkeit annehmen wollen:

Auch Deutsche, die eine zusätzliche Staatsangehörigkeit erwerben wollen, können ihre deutsche behalten - ohne aufwändiges Verfahren der Beibehaltungsgenehmigung. Eine erhebliche Erleichterung für Deutsche, die im Ausland leben und arbeiten.

Das Gesetz soll im zweiten Halbjahr in 2024 in Kraft treten. Solange es aber noch nicht in Kraft getreten ist, brauchen Sie noch eine Beibehaltungsgenehmigung. Quelle:

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2023/08/staatsangehoerigkeitsrecht_kabinett.html


Zielgerichtet für Familienunternehmen

Wir erklären, wie das Ganze funktioniert und wie Sie das Thema "Doppelte Staatsbürgerschaft Neuseeland" als Familienunternehmen konkret anpacken können:

Familienunternehmen


 

Das können wir für Sie tun

 

Wir bieten unseren Kunden inbesondere in den folgenden Bereichen umfassende Services an:

  • Doppelte Staatsbürgerschaft für deutsche Staatsbürger.
  • Doppelte Staatsbürgerschaft für österreichische Staatsbürger.
  • Wiedereinbürgerungsanträge ehemaliger Deutscher oder Österreicher, die Ihre ehemalige Staatsbürgerschaft in Ergänzung zur bestehenden neuseeländischen Staatsbürgerschaft wiederaufzunehmen wünschen.
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Doppelte Staatsbürgerschaft Neuseeland

Sollten Sie eine längerfristige oder gar dauerhafte Auswanderung nach Neuseeland in Erwägung ziehen, empfehlen wir Ihnen, über die Vorteile einer doppelten Staatsbürgerschaft (Dual Citizenship) nachzudenken.

Wer bereits dauerhaft im Ausland lebt, kann grundsätzlich die dortige lokale Staatsbürgerschaft (z.B. neuseeländische Staatsbürgerschaft) unter Beibehaltung der deutschen bzw. österreichischen Staatsbürgerschaft erwerben. Wesentlich ist, dass vor der Beantragung der lokalen Staatsbürgerschaft ein umfassender und plausibler Antrag bei der zuständigen Behörde in Deutschland oder Österreich gestellt und genehmigt wurde.


Mit diesem Schritt würden Sie automatisch die folgenden Rechte erwerben:

  • Das unbegrenzte Recht, in Neuseeland zu leben und zu arbeiten.
  • Das Anrecht auf einen neuseeländischen Reisepass.
  • Das Recht auf diplomatische Vertretung ausserhalb Neuseelands.
  • Volle Rechte innerhalb des neuseeländischen Sozialversicherungssystems
  • Das Wahlrecht und das Recht auf Wählbarkeit.

Wir unterstützen Sie im jeweiligen Bereich bei der Klärung der gesetzlichen Voraussetzungen.

Anspruchsvoraussetzungen der neuseeländischen Staatsbürgerschaft

Die neuseeländische Staatsbürgerschaft kann beantragt werden, wenn man ernsthaft beabsichtigt, auch im Anschluss an die Bewilligung eines Dauervisums den Lebensmittelpunkt in Neuseeland beizubehalten. Der Antragssteller muss ebenfalls über ausreichende Englischkenntnisse verfügen.

Weitere Informationen zum Thema: Doppelte Staatsbürgerschaft Neuseeland

Weitere Staatsbürgerschaften: Weltweit

Citizenship-by-Investment: Es spricht sich mehr und mehr rum. Die Möglichkeit, Staatsbürgerschaften und somit Reisepässe für zahlreichen Länder auf der ganzen Welt käuflich zu erwerben.

Der Erwerb einer weiteren Staatsbürgerschaft ist eine legale und staatlich anerkannte Methode zur Erlangung einer weiteren Staatsbürgerschaft. Unter anderem folgende Länder bieten ein Citizenship-by-Investment an: Australien, Antigua und Barbuda, Saint Kitts and Nevis und Commonwealth of Dominica.

Abhängig von Ihren Umständen kann eine weitere Staatsbürgerschaft durch Citizenship-by-Investment auf verschiedene Arten erlangt werden.

Die Migration International Gruppe und ihre Tochtergesellschaften sind autorisierte Vertreter bestimmter zuvor genannter Länder, um staatsbürgerschaftliche Dienstleistungen anzubieten.

 

 


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