Neuseeland wird im Allgemeinen als „open for business“ bezeichnet. Tatsächlich ist der Weg in die Selbstständigkeit aus bürokratischer Sicht einfach. Der von der Weltbank jährlich veröffentlichte „Ease of doing Business Report“ zeigt, dass die Hürden für die Gründung eines Unternehmens in Neuseeland weitaus geringer sind als in anderen Staaten.
Obwohl Neuseeland, wirtschaftlich gesehen, eines der kleinsten Länder ist, nimmt der Inselstaat in Bezug auf die persönliche Freiheit und den Anlegerschutz jedoch die Spitzenposition ein. Zudem konnte sich Neuseeland aufgrund der geringen Bürokratie und einem Mangel an Korruption gegenüber den anderen Ländern durchsetzen.
Neuseeland profitiert in hohem Maße von ausländischen Unternehmern und Investoren, denn diese tragen zur wirtschaftlichen Entwicklung des Landes bei. Zudem wird die Erfahrung und Geschäftskompetenz ausländischer Unternehmer hoch geschätzt.
Auch weiterhin soll der wirtschaftliche Erfolg gesichert werden. Dementsprechend gestaltet Neuseeland seine Einwanderungspolitik für ausländische Unternehmer und Investoren so einfach wie möglich. Im Zuge dieses Vorgehens wurden im Rahmen der „Business Migration Categories“ mehrere Visaklassen ins Leben gerufen.
In Abhängigkeit von dem in Neuseeland geplanten Vorhaben und der individuellen Umstände besteht für Personen, die als Freiberufler, Selbständiger, Investor oder Unternehmer tätig sind oder eine neue Geschäftsniederlassung gründen wollen, im Rahmen der Business Migration die Möglichkeit ein Visum in der:
- Long Term Business Category
- Entrepreneur – und Entrepreneur Plus Category
- Investor Plus Category
- Investor Category
zu beantragen.
Das Ziel: Permanent Residency
Wie bereits der Begriff sagt, bietet die Permanent Residency, die oft als PR abgekürzt wird, ein permanentes Aufenthaltsrecht in Verbindung mit vollen Arbeitsrechten. Des Weiteren haben Permanent Residents die Möglichkeit auf die neuseeländische Staatsbürgerschaft die wiederum Zugang zur neuseeländischen Rente ermöglicht.
Die doppelte Staatsbürgerschaft und ihre Vorteile
Wer dauerhaft in Neuseeland lebt, kann seit dem Jahr 2000 die doppelte Staatsbürgerschaft als Ergänzung zur und unter Beibehaltung der bestehenden z.B. deutschen Staatsbürgerschaft erwerben (Zwei Reisepässe). Eine Voraussetzungen dafür ist, dass der Antragsteller „Permanent Resident Status“ hat und dass gewissen Zeiträume, die der Beantragung der doppelten Staatsbürgerschaft vorausgehen, beachtet werden.
Neuseeländischer Staatsbürger zu werden, ist für viele Auswanderer das langfristige Ziel. Das Interesse daran steigt nicht nur in Deutschland sondern auch in ganz Europa. Vor allen Dingen für Fachkräfte und Freiberufler ist die doppelte Staatsbürgerschaft interessant.
Es können uneingeschränkt alle Rechte des neuseeländischen Gesellschafts- und Sozialsystems, Steuervorteile und ein alternatives, zusätzliches, wirtschaftliches Standbein in einem seit Jahrzehnten ökonomisch aufstrebenden und stabilen Land, wahrgenommen werden – in einem Land, das zudem mit kultureller Vielfalt, einzigartiger Natur und Schönheit aufwarten kann.
Upgrade Your Lifestyle
Gezielt für alle Familienunternehmen bietet New Zealand MigrationInternational am 11. und 25. November 2017 Schwerpunktveranstaltungen mit detaillierten Informationen zum Thema „Branch out“ an. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der aktuellen neuseeländischen „Investment Attraction Strategy“ und den daraus resultierenden Visumvorteilen für Familienunternehmer.
Hier geht es zur Anmeldung:
Wenn Sie uns jetzt ein paar Informationen geben, können wir die Dinge schneller voranbringen. Für eine schnelle Antwort senden Sie uns doch einfach eine Email:
This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.