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Branch Out und New Zealand's Investment Atttraction Strategy

Branch Out und New Zealand's Investment Atttraction StrategyNeuseeland bekennt sich zweifelsohne weiterhin ganz offiziell dazu, Einwanderungsland zu bleiben. Jährlich werden immer noch ca. 30.000 Professionals eingeladen, eine permanente Aufenthaltsgenehmigung (Permanent Residency Status) für Neuseeland zu erlangen.

Zudem verfolgt der neuseeländische Staat – im Rahmen der New Zealand’s Investment Attraction Strategy – nach wie vor verstärkt das Ziel, kleine und mittelständische (Familien-)Unternehmen und Entrepreneure zur Gründung von Niederlassungen ins Land zu holen.

Insbesondere deutschen Familienunternehmern, Selbstständigen und Freiberuflern bietet das neuseeländische Einwanderungsrecht demnach spannende Möglichkeiten. Am Ende winken der Permanent Residency Status und die doppelte Staatsbürgerschaft.

Neuseeland erfährt seit über 20 Jahren ein kontinuierliches wirtschaftliches Wachstum. Die stabile und gleichzeitig flexible neuseeländische Wirtschaft bietet erfolgsversprechende Möglichkeiten für ausländische Entrepreneure und Unternehmen, welche ihre Geschäftsaktivitäten nach Neuseeland ausweiten möchten. Nicht umsonst wird Neuseeland von der Weltbank regelmäßig als das Land ausgezeichnet, in welchem die besten Voraussetzungen zur Gründung eines Unternehmens vorherrschen.

Gleichzeitig verfolgt Neuseeland im Rahmen der New Zealand’s Investment Attraction Strategy im verstärktem Maße das Ziel, Investitionen aus Übersee nach Neuseeland zu locken. In Zahlen ausgedrückt möchte die neuseeländische Regierung die Investitionen von Einwanderern der Geschäftsinhaber- & Investoren Visum-Klassen über einen Zeitraum von drei Jahren auf 7 Milliarden neuseeländische Dollar verdoppeln.

Der „Branch Out“ als Eintrittskarte nach Neuseeland

Um dieses Ziel zu erreichen spricht Neuseeland auch ganz bewusst und in verstärktem Maße deutsche und europäische Familienunternehmen an, eine zusätzliche Niederlassung zur Weiterentwicklung der neuseeländischen Wirtschaft Down Under zu etablieren. Mit diesem als „branch out“ bezeichneten Weg bietet das neuseeländische Einwanderungsrecht Familienunternehmern, Selbstständigen und Freiberuflern vergleichsweise einfache Möglichkeiten, Zugang zum Permanent Residency Status zu erlangen. Es besteht außerdem die Aussicht auf die doppelte Staatsbürgerschaft mit all ihren Vorteilen, wie zum Beispiel vollen Rechten innerhalb des neuseeländischen Sozialversicherungssystems.

Der Vorteil eines „branch out“ liegt weiterhin darin, dass für diese Visumklasse keine Altersgrenzen vorgeschrieben sind und Englischkenntnisse nur minimal vorhanden sein müssen. Zudem sind mit der Vergabe des Arbeitsvisums erst einmal keine Verpflichtungen in Neuseeland verbunden. Der existierende Betrieb in Deutschland kann uneingeschränkt bestehen bleiben und weitergeführt werden. Es gibt somit auch keine Aufenthaltspflicht in Neuseeland. Demnach bietet dieser Weg Auswanderungswilligen die Möglichkeit Neuseeland eingehend kennen zu lernen und sich dort einen Residency Status aufzubauen, ohne die Brücken nach Deutschland komplett abbrechen zu müssen.

Permanent Residency und die doppelte Staatsbürgerschaft in vier Schritten

Der Prozess des „branch out“ erfolgt grundsätzlich in vier Schritten. Zunächst entsendet die deutsche Muttergesellschaft den Eigentümer des Unternehmens oder einen Angestellten nach Neuseeland um dort die Geschäftsmöglichkeiten zu erkunden. Anschließend oder parallel folgt die Gründung einer Niederlassung in Neuseeland, welche mit relativ geringen Investitionen von wenigen Tausend Neuseelanddollar zu meistern ist. Faktisch ist die Schaffung einer Zweigstelle sogar mit nur einem einzigen Kiwi-Dollar möglich.

Nach der Gründung der neuseeländischen Niederlassung kann über diese ein Visum beantragt werden, über welches der Temporary Residency Status in Neuseeland erlangt wird. Bereits nach zwei Jahren haben Niederlassungsgründer dann die Möglichkeit, sich für eine permanente Aufenthaltsgenehmigung und nach weiteren zwei Jahren auch für die doppelte Staatsbürgerschaft zu entscheiden, also den neuseeländischen Reisepass als zweiten zusätzlichen Reisepass zum deutschen. 

Sie sind selbstständig und haben weitere Fragen zu Thema Visum Neuseeland? Unsere Teams in Düsseldorf und Auckland helfen Ihnen gerne weiter.

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